Wir behandeln im Folgenden:
Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene, mit zum Beispiel: - Hyperaktivitätssyndrom (HKS, ADS)
- Hauterkrankungen (Neurodermitis, Psoriasis, Ekzeme, etc.)
- Bronchialerkrankungen (Asthma, Heuschnupfen, Bronchitis, etc.)
- Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Allergien
- Darmerkrankungen, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, etc.
- Akute Erkrankungen (Durchfälle, Erkältungen, usw.)
- Behandlung schwerer Erkrankungen, auch als Begleittherapie
- Behandlung behinderter Kinder z.B. Autismus, Downsyndrom etc.
- Behandlung schwerer Erkrankungen, auch als Begleittherapie,
- Rücken- und Gelenkbeschwerden, Arthritis, Arthrose
- begleitende Krebsbehandlung,
- Folgen von Chemotherapie und Strahlenbehandlung
- Behandlung emotioneller Störungen, Burnout, Depressionen, Anpassungsstörungen
Zu einer gründlichen homöopathischen Behandlung gehören:
- eine umfassende Anamnese (Krankenbefragung) aller wichtigen Beschwerden
- eine eingehende klinische Untersuchung
- ggf. die Auswertung von Facharztbefunden
- wenn erforderlich, die Überweisung zum Arzt, zum Einholen eines fachärztlichen Befundes
- die Fallanalyse zur homöopathischen Arzneimittelwahl
- eine eingehende Beratung zu allen Fragen
- die Abstimmung des individuellen Behandlungsplanes.
Bei chronischen Erkrankungen sind in der Regel mehrere Termine nötig um gezielte Informationen nachzuarbeiten.
Eine sorgfältige Fallaufnahme führt zu besseren Ergebnissen.
Akute Erkrankungen haben meistens einen geringeren Aufwand, es sei denn, es handelt sich um akute Verschlimmerungen chronischer Beschwerden oder unerwartete Komplikationen z.B. nach Verletzungen.
Homöopathische Arzneien können nicht alle Medikamente ersetzen. In Fällen schwerer Erkrankungen sind oftmals viele Therapien erforderlich und müssen sinnvoll koordiniert werden.
Für eine erfolgreiche Behandlung sind wahrheitsgemäße Angaben entscheidend. Daher sind eine ruhige Atmosphäre, Datenschutz
und Schweigepflicht die Voraussetzung für eine vertrauliche Zusammenarbeit.
Selbstverständlich halten wir uns an alle gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben.
Was bezahlt die Krankenkasse ?
Homöopathische Leistungen eines Heilpraktikers sind in Deutschland Privatleistungen und werden i.d.R. nicht von den gesetzlichen Krankenkassen (Sozialgesetzbuch V) übernommen. Privatversicherungen und private Zusatzversicherungen erstatten je nach abgeschlossenem Vertrag. Die Bundesbeihilfe erstattet anteilig, mit einigen Beschränkungen.
Genaue Informationen zum aktuellen Erstattungsverhalten verschiedener Versicherungen, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Versicherer.
Heilpraktikergebühren sind nach geltendem Recht, wie in allen freien Berufen, statistisch ermittelte Durchschnittswerte üblicher Preise und keine festgeschriebenen, staatlich verhandelte Tarife. Daher kann das Honorar je nach Arbeitsaufwand und Zeit in der Höhe, von der Gebührenordnung Heilpraktiker (GebüH 1985) abweichen. Die angegebenen Honorare in der GebüH bewegen sich immer noch auf dem Stand / Niveau von 1985.